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Was ist eine Ressortabstimmung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Ressortabstimmung?
  2. Was versteht man unter einem Kabinett?
  3. Was ist ein Beschluss?
  4. Was ist ein Beschluss vom Amtsgericht?
  5. Was ist der Unterschied zwischen einem Gericht und einem Beschluss?
  6. Was gehört zu den Beschlüssen?

Was ist eine Ressortabstimmung?

Im Anschluss an eine Anhörung der Verbände beim Bundesministerium der Finanzen, Erörterung des Referentenentwurfs mit Vertretern der Länder und die so genannte „Ressortabstimmung“ innerhalb der Bundesregierung (Abstimmung eines Referentenentwurfs mit den anderen Ministerien der Bundesregierung) entsteht dann der ...

Was versteht man unter einem Kabinett?

Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.

Was ist ein Beschluss?

  • Erklärung zum Begriff Beschluss. Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält.

Was ist ein Beschluss vom Amtsgericht?

  • Beschluss vom Amtsgericht (© denissimonov / Fotolia.com) Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gericht und einem Beschluss?

  • Beschluss (Gericht) Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch Beschlüsse, die ein Verfahren abschließen.

Was gehört zu den Beschlüssen?

  • Zu Beschlüssen gehören Rubrum und Tenor, die sogenannte Beschlussformel. Das heißt, es müssen Gericht, Beteiligte, Richter, Aktenzeichen und auch die jeweilige Entscheidung genannt werden. Entgegen dem Aufbau eines Urteils werden nachfolgend jedoch nicht Tatbestand und Entscheidungsgründe genannt.